Eigenheim: Vermietung von einzelnen Räumen an Lebenspartner

  • Hallo,


    kann ich einzelne Räume von meinem eigenen Haus an meine Lebenspartner vermieten um steuerliche Vorteile zu nutzen?


    Falls ja:
    1. Kann ich Zinsen für Kredite auf die entsprechenden Quadratmeter umrechnen und geltend machen ?
    2. Kann ich Renovierungsarbeiten der Zimmer steuerlich geltend machen ?
    3. Kann ich z.B. einen Hausanstrich steuerlich anrechnen (Anteil zu den vermieteten Räumen)?
    4. Gemeinsam genutze Räume (also zum Teil) vermieten ?


    Was kann ich noch steuerlich geltend machen ? Oder wo kann man das online nachlesen ?


    Freue mich auf Antwort
    Gruß
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Eigentumswohnung und Eigenheim, es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum.


    Für Ihr Anliegen gibt es ein Urteil vom BFH.
    BFH-Urteil IX-R-100/93 vom 30.01.1996


    Dort heißt es:
    " Leben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung, die einem gehört, kann dieser seine Wohnung nicht steuerrechtlich wirksam zur Hälfte dem anderen vermieten."


    EStG §§ 12, 21 Abs. 1, Urteil vom 30.1.1996 IX R 100/93, Vorinstanz: FG Baden-Württemberg(EFG 1994, 192)


    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind also aufgrund der Abrechnung der Werbungskosten höchst lukrativ. Wie sucht man sich nun aber seine Mieter? Am besten, Sie schauen sich einmal in den eigenen vier Wänden um. Denn wenn Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner in der Eigentumswohnung zusammen leben, ist er oder sie für Sie der ideale Kandidat. Schließen Sie doch einfach einen Mietvertrag ab. Zwar hat der Bundesfinanzhof die Vermietung der Hälfte der Wohnung/Haus für unzulässig erklärt, ein kleines Zimmer (z.B. Arbeitszimmer) dürfen Sie Ihrer Liebsten oder Ihrem Liebsten aber wohl vermieten. Und schon wird aus der Eigentumswohnung/Eigenheim eine lukrative Mietskaserne.
    Dann können Sie das vermietete Zimmer auch steuerlich geltend machen (Ihre Punkte 1-3).


    Weitere Info`s´finden Sie hier:
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