Geschäftswagen und Umsatzsteuer

  • Habe folgende Fragen und würde mich über Antwort freuen:
    - Kann ich die Umsatzsteuer der Anschaffung auf einmal abziehen oder muss diese auf mehrere Jahre verteilt werden?
    - Ist es so richtig, dass die Kfz-Steuer und die Vericherungssteuer keinen abzugsfähigen Vorsteuer-Anteil haben?
    - Ich rechne 50% der Umsatzsteuer der lfd. Fahrzeugkosten heraus. Wenn ich 100% abziehen würde, muss ich dann bei Einnahmen 1% Privatanteil von z.B. 25.000€ = 250€ plus Mwst 16% von 250€ als Einnahmen verbuchen? Eigentlich sind die 25.000 doch bereits inkl. MwSt?
    - Gibt es bei der Abschreibungsdauer für gebraucht Pkw (anschaffungskosten ca. 11.000€) Alternativen zu den 6 Jahren bzw. 5 Jahren?
    - Kann die Umsatzsteuer von abzuschreibender PC-Hardware herausgerechnet werden?
    - Müssen mit dem Auftraggeber abgerechnete km-Pauschalen von den lfd. Kfz-Kosten abgezogen werden bevor diese als Ausgaben in die GuV einfließen?
    Vielen Dank.

  • Hallo Matthias,
    die Umsatzsteuer aus der Anschaffung ist sofort abzugsfähig.
    In der Kfz-Steuer u. Versicherung sind keine abzugsfähigen Vorsteuern enthalten.
    Ab 2004 können wieder 100% der Vorsteuer abgezogen werden, im Gegenzug dazu muß die private Nutzung der Umsatzsteuer unterworfen werden, 1% des Listenpreises (incl. MWSt) + 16% MWSt! Leider!!!
    Bei einer sehr hohen Fahrleistung (ab ca. 40.000 km pro Jahr) kann eine niedrigere Abschreibungsdauer gewählt werden.
    Bei abzuschreibenden Anlagegütern immer die Vorsteuer herausrechnen und vom Nettobetrag abschreiben.
    Ihre abgerechneten km-Pauschalen kürzen nicht Ihre Kfz-Aufwendungen, sondern stellen einen Erlös dar (USt-pflichtig).
    Gruß Siegi