wenn der BSV privaten Zwecken dient, können Sie die Gebühren gar nicht geltend machen. Bei Vermietung bzw. gewerblichen Zwecken ist es möglich,das sind dann Betriebsausgaben.
Als sogenannte Fördermöglichkeiten in Verbindung mit einem Bausparvertrag gibt es die Arbeitnehmer- Sparzulage und die Wohnungsbauprämie.