, Arbeitszimmer, Umzugskosten und PC

  • 3 Fragen beschäftigen mich seit längerem bei der Steuererklärung, die mir bislang unbeantwortet blieben.


    1.Frage: Kann man ein Arbeitszimmer absetzen ( 15qm ) ,das im Mietvertrag als Wintergarten ausgewiesen ist?
    der Hauseigentümer hat den usprünglichen Balkon für seinen Sohn zum Büro umgebaut.
    Es gibt sogar eine Extratür nach draussen.
    In dem Wintergarten steht ein Schreibtisch lus PC, ebenso ein paar kleine Regale.
    Wir haben eine kleine Tochter...Hier ist alles unter Veschluss, und Ruhe hat er hier auch .



    2.Frage: Kann man einen Multimedia PC ( Aldi ) als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen?
    Mein Lebensgefährte hat ihn sich vor Arbeitsantritt gekauft, weil in seinem Abeits-
    vertrag der Ewerb von CAD-Kenntnissen als wünschenswert erwähnt wurde.
    Unter anderem ist er für die neukonstruktion von Teilen verantwortlich.



    3.Frage: Im Jahre 2003 sind wir zweimal umgezogen.
    Der erste Umzugdiente der Beendigung der Arbeitslosigkeit und überbrückte eine Entfernung
    von fast 200 km.
    Da wir so schnell keine passende Wohnung für 4 Personen finden konnten, haben wir eine
    Wohnung genommen, die die Hälfte seines Gehaltes verschlang.
    Wir haben dann in Ruhe weitergesucht und haben am Arbeitsort eine wesentlich preiswertere
    Wohnung gefunden.
    Hierbei beträgt die Entfernung von der alten Wohnung zur Abeitstelle 12 km, jetzt 1,5km.
    Im Jahre 2003 ist aber auch die Tochter meines Leensgefährten wieder zurück zur Mutter gezogen ,
    und zwar bevor wir den 2.Umzug durchgeführt haben.
    Erkennt das Finanzamt den 2.Umzug nun an oder kann es Schwierigkeiten geben?





    Mit freundlichen Grüssen
    danyfrany