Absetzen der tatsächlichen Fahrzeugkosten! Fahrtenbuch erforderlich?

  • Hallo!


    wenn ich meine tatsächlichen Fahrzeugkosten absetzen möchte, bin ich dann verpflichtet ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zu führen?


    Ich möchte gegenüber dem Finanzamt versuchen meine tatsächlichen Fahrzeugkosten abzusetzten. Damals habe ich im WISO Sparbuch ein Fahrtenbuch gefunden, jedoch nicht in der aktuellen Version. Oder wo kann ich das Fahrtenbuch in der aktuellen WISO Sparbuch Verison finden?


    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Freise

  • Hallo Tobi,


    sorry - Ihren Beitrag habe ich übersehen.


    Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug aus beruflichen / dienstlichen Gründen eine Fahrt gemacht haben, dann sind die Kosten hierfür steuerlich zu berücksichtigen!


    Die Frage lautet bei dienstlichen / beruflichen Fahrten also nicht, ob die dadurch entstandenen Kosten steuerlich überhaupt absetzbar sind, sondern in welcher Höhe sie abzugsfähig sind.
    Der Gesetzgeber unterscheidet für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen:
    1. Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte
    2. Übrige Fahrten


    Der Unterschied in dieser Differenzierung liegt darin, daß bei den übrigen Fahrten die tatsächlichen Fahrzeugkosten geltend gemacht werden können und bei den Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte lediglich eine Entfernungspauschale.


    Sie sind nicht verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, aber Sie müssen dem FA beweisen, daß Sie auch die angegebenen Km gefahren sind.


    Im WISO 2004 ist kein Fahrtenbuch mehr integriert, ich habe zumindest bisher keins gefunden - aber ich habe auch nicht alle CD`s durchsucht, die ich durch mein ABO geliefert bekam.
    Im Internet gibt es auch kostenfreie DOWNLOADS für Fahrtenbücher.
    Ich habe mir ein Fahrtenbuch selbst mittels EXcel erstellt - und dies wurde auch immer vom FA anerkannt.