Habe eine Umsatzsteuer-Voranmeldung falsch berechnet und abgegeben....

  • Hallo,


    Vorweg, ich bin Selbstständiger mit quartalsweiser Umsatzsteuervoranmeldung.


    Nun zum Problem(cehn): es ist soweit, ich habe jetzt (Sept. 2004) meine Einkommensteuererklärung für 2003 ordnungsgemäß nach Fristverlängerung abgegeben. Mit dieser auch gleichzeitig eine EÜR-Rechnung 2003 und die Umsatzsteuererklärung für 2003.


    Nun ist es so, dass ich einige Rechnungen nachträglich vor kurzem von 2003 nach 2004 buchhalterisch verschoben habe, da Zahlungseingang erst im Januar 2004. Ich denke das ist soweit auch i.O.


    Bezüglich der damals bereits angemeldeten und somit gezahlten Umsatzsteuer und nun der veränderten Umsatzsteuer wird diese Veränderung ja auch mit der Umsatzsteuererklärung für 2003 berichtigt.


    Wie aber verhält sich das denn nun mit der daraus resultierenden entsprechenden geänderten Umsatzsteuer für dieses Jahr 2004? Muß ich nun eine berichtigte Vorsteueranmeldung 1. Quartal 2004 abgeben, oder reicht es wiederrum diesen Sachverhalt in der Umsatzsteuererklärung für 2004 klarzustellen?


    Danke für Hilfe

  • Hi, hebesatz,


    m.E. müssen Sie eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 1. Quartal 2004 einreichen.


    Außerdem:
    Möglicherweise will das FA die Gründe erläutert haben, die zu den Abweichungen der Jahreserklärung 2003 gegenüber den eingereichten Voranmeldungen geführt haben. Ohne Berichtigung der Voranmeldung I/04 kommen Sie in Erklärungsnot.


    mfG
    HGS

  • So einfach ist das nicht.
    Frage was heißt buchhalterisch verschoben? Das gibt es nicht. Gebucht ist gebucht und außerdem kein Problem. Wenn die Leistung in 2003 erbracht ist und die Rechung in 2003 geschrieben ist. Muß die Rechung auch in 2003 gebucht werden. Der Zahlungeingang und damit die ESt-liche Auswirkung ist dann sicher in 2004.
    Umsatzsteuerlich kann es ganz anders aussehen.
    2. wird USt nach Soll oder Ist- Besteuerung berechnet.
    (Wenn kein Antrag dem FA vorliegt wird grundsätzlich von einer Soll-Besteuerung ausgegangen)
    Dann MUß der Umsatz auch in 2003 der Umsatzsteuer unterworfen werden und nicht erst in 2004.

  • Hallo Hebesatz,


    bezüglich Deines Problems, habe ich folgenden Hinweis.
    1. Wenn du die sogenannte IST - Versteuerung (üblich bei EÜR) beantragt hast, so ist der Umsatz sowie die Einnahme erst dann zu berücksichtigen, wenn auf dem Konto oder Kasse eingegangen ist. Also ist die Verschiebung nur möglich wenn du Einfluss auf die Zahlung hast.


    2. Bei der Soll - Versteuerung ist dies nicht möglich, da dann Bücher geführt werden, was bedeutet eine Bilanz müsste erstellt werden. Da dann debitorisch und kreditorisch verbucht werden müsste, ist der Umsatz sowie die Einnahme im Zeitpunkt der Leistungserbringung zu erfassen.


    Das Rechnungsdatum spielt in keinen der beiden Fällen m. E. keine Rolle.



    MfG Michael