Hallo,
Vorweg, ich bin Selbstständiger mit quartalsweiser Umsatzsteuervoranmeldung.
Nun zum Problem(cehn): es ist soweit, ich habe jetzt (Sept. 2004) meine Einkommensteuererklärung für 2003 ordnungsgemäß nach Fristverlängerung abgegeben. Mit dieser auch gleichzeitig eine EÜR-Rechnung 2003 und die Umsatzsteuererklärung für 2003.
Nun ist es so, dass ich einige Rechnungen nachträglich vor kurzem von 2003 nach 2004 buchhalterisch verschoben habe, da Zahlungseingang erst im Januar 2004. Ich denke das ist soweit auch i.O.
Bezüglich der damals bereits angemeldeten und somit gezahlten Umsatzsteuer und nun der veränderten Umsatzsteuer wird diese Veränderung ja auch mit der Umsatzsteuererklärung für 2003 berichtigt.
Wie aber verhält sich das denn nun mit der daraus resultierenden entsprechenden geänderten Umsatzsteuer für dieses Jahr 2004? Muß ich nun eine berichtigte Vorsteueranmeldung 1. Quartal 2004 abgeben, oder reicht es wiederrum diesen Sachverhalt in der Umsatzsteuererklärung für 2004 klarzustellen?
Danke für Hilfe