Kleinunternehmer-Regelung

  • Was für eine Bedeutung bzw. Veränderung würde die Inanspruchnahme dieser Regelung für mich bedeuten.
    Ich habe ein Nebengewerbe (nebenberuflich)und bin derzeit noch Umsatzsteuerpflichtig.
    Ändert sich mit der Inanspruchnahme dieser Regelung auch die Möglichkeiten von Abzugsfähigen Aufwendungen usw.
    Wäre super toll, wenn mir hierzu jemand nähres sagen könnte, da ich gerne von dieser Regelung gebrauch machen möchte.
    Grüsse Michael

  • Hallo Michael,


    Sie haben bisher auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Der Verzicht bleibt fünf Jahre wirksam, erst danach können Sie zur Kleinunternehmer-Regelung zurückkehren.


    Wenn das bei Ihnen der Fall ist, können Sie also zum nächsten 01.01. umstellen.


    Alle Betriebsausgaben bleiben wie bisher Betriebsausgabe, nur jetzt in voller Höhe (Bruttobetrag) statt vorher der Nettobetrag. Auf Ihren Ausgangsrechnungen dürfen Sie keine MWSt ausweisen und müssen auf die Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG hinweisen.


    Falls Sie Istversteuerer sind, achten Sie darauf, dass Sie Ihre Umsätze mit MWSt heuer noch kassieren. Rechnungen zum Ende des Jahres lieber schon ohne MWSt schreiben, wenn abzusehen ist, dass die Zahlung erst im neuen Jahr erfolgt. Gleichfalls sollten Sie alle eingehenden Rechnungen in diesem Jahr bezahlen, denn nach der Umstellung können Sie die Vorsteuer nicht mehr zurückholen.


    Gruß Siggi