Hallo Leute,
folgendes Problem; ich habe bei einem Unternehmen angefangen welches jetzt zur "Die Bahn" gekommen ist. Die wollen auf der abzugebenden Lohnsteuerkarte ein "R" als Kennzeichen, das ich die Karte wieder haben will. - Nun gut. (Angeblich war das in Unternehmen des öffentlichen Dienstes schon immer so.)
Aber jetzt kommt neu bei meiner Frau, die auch arbeitet - nicht in öffentlichem Dienst, ihr Arbeitgeber und sagt, das sie auch die Lohnsteuerkarte nicht mehr zurück bekommt. Die Begründung bei meiner Frau war die elektronische Abgabe durch den Arbeitgeber.
1. Wie soll mann in so einem Fall die Einkommenteuererklärung abgeben, wenn man selbst die Angabe auf der Lohnsteuerkarte nicht kennt? Was soll das denn.
2. Was ist hier die Ursache der Einbehaltung, und kann man die Herausgabe verlangen und unter Angabe welcher "Paragraphen"?
Ich danke Euch.
Gruß
Thomas