Irrtümlich verteilte Erhaltungsaufwendungen

  • Ich habe im Jahr 2002 irrtümlich die Kosten für die neue Heizung eines vermieteten Wohnhauses (Baujahr 1983) als Erhaltungsaufwendungen über drei Jahre verteilt. Das FA hat diesen Irrtum nicht bemerkt und diese Verteilung akzeptiert. Der Bescheid vom 26.01.2004 ist rechtskräftig aber nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO (Vorsorgeaufwendungen) teilweise vorläufig.
    In der Steuererklärung 2003 wollte ich die zweite Rate der Kosten für die Heizung ansetzen. Jetzt habe ich ein Schreiben (noch keinen Bescheid) des Finanzamtes erhalten, wonach die restlichen Kosten für die Heizung im Jahr 2003 nicht mehr berücksichtigt werden können, da die Aufwendungen im Jahr 2002 entstanden sind.
    Gibt es eine Möglichkeit, die übrigen Kosten noch anzusetzen oder eine Änderung des Bescheides 2002 zu beantragen und für 2002 nachträglich den Gesamtbetrag anzusetzen?