Zahlungen durch einen Teilhaber

  • Hallo an alle,
    ich habe folgendes Problem. Gemeinsam mit einem bekannten haben wir vor 3 Jahren ein Mehrfamilienhaus erworben. Übergang von Nutzen und Lasten des Objektes war im Oktober vor 3 Jahren. Vereinbart haben wir damals: Der Vorbesitzer zahlt die Kosten des Objektes bis zum Ende des Jahres und stellt uns im darauffolgenden Jahr eine Endabrechnung über die Nebenkosten in Rechnung.
    Nun sind 3 Jahre ins Land vergangangen und wir haben noch immer keine Endabrechnung. Da die Endabrechnung ca. einen Betrag von über 20.000,-- DM ausmachen wird, habe ich meinem Bekannten vorgeschlagen, bereits im letzten Jahr ein Anzahlung vom Hauskonto zu leisten, damit wir diese als Werbungskosten in der gesonderten und einheitlichen Feststellung für das gemeinsame Haus ansetzen können. Doch da er damit nicht einverstanden war, habe ich mich entschlossen, den auf mich entfallenden Anteil als Vorauszahlung von meinem Privatkonto zu leisten. Wie gebe ich dies jetzt bei den Steuererklärungen ( private Steuererklärung oder gesonderte und einheitliche Feststellung) an?

  • Hallo Zacharias,
    den auf dich entfallenden Anteil im Voraus zu bezahlen wäre nur Sinnvoll wenn ihr Einnahmen aus dem Objekt habt, die ihr versteuern müßt. Ich nehme an, das ist hier der Fall. Um dem vorzubeugen, hast du den auf dich entfallenden Anteil bereits von vornherein bezahlt. Die Anzahlung ist bei dir, Sonderbetriebsausgabe - als Beteiligter an der GbR-, die in dieser Feststellungserklärung als Ausgabe von dir zu behandeln sind. Deine Sonderwerbungskosten vermindern innerhalb der Feststellungserklärung den auf dich entfallenden Gewinn.
    Viel Spaß noch und bis demnächst hier in diesem Forum
    Belau Wilhelm

  • Hallo Zacharias,
    wieso hat dein Bekannter nicht angezahlt? Wenn es doch so ist, daß du damit steuerlich was bewirken konntest, wäre es doch auch für ihn sinnvoll. Oder hat er Geld übrig für Eichel & Co.
    thx
    Manni

  • Hallo Manni,
    Hallo Belau Wilhelm,
    vielen Dank für die Info und/oder interesse.
    Manni zu deiner Frage, warum das der Teilhaber nicht gemacht hat. Weiß auch nichts konkretes.
    Einen schönen Abend noch an alle
    Zach

  • Hallo Forumsteilnehmer,


    darf ich mal Fragen auf wen die Rechnung lautet. Ich glaube wenn die Rechnung auf die GbR lautet wirds schwer.
    Ansonsten wäre vielleicht die Möglichkeit, wenn´s nicht als Sonderwerbungskosten anerkannt wird und auf die GbR verteilt; einen zivilrechtlichen Ausgleich durch den Teilhaber.


    Viel Glück