Erhöhte Absetzungen

  • Hi,
    ich habe ein Einfamilienhaus, welches unter Denkmalschutz steht kürzlich erworben.
    Soweit ich von dem Makler gehört habe, kann ich erhöhte Absetzungen vornehmen, weil das Haus unter Denkmalschutz steht.
    Was muß ich dabei beachten. Es wäre schön wenn ich in diesem Forum einige Infos diebezüglich erhalten könnte.
    Allen einen schönen Tag noch
    Joachim

  • Hallo Joachim,
    unter bestimmten Voraussetzungen kann es für Baudenkmäler eine erhöhte AfA von 10*10% geben.
    Für Baumaßnahmen die zur Erhaltung des Objektes als Denkmalgeschütztes Gebäude und seiner artgerechten Nutzung erforderlich sind kann es die o.g. erhöhte AfA geben. Da das Objekt bereits unter Denkmalschutz steht, setze ich diesen unter landesrechtlichen Vorschriften voraus. Diese Abschreibungsmöglichkeit gilt natürlich auch für Erhaltungsmaßnahmen des äußeren Erscheinungsbildes auch für maßnahmen nach dem Erwerb. Egal welchen Maßnahme sollte man sein Vorhaben grundsätzlich vorher mit der zuständigen öffentlichen Stelle abklären. Bei der Ermittlung der Kosten für die entsprechende Maßnahme müssen diese um öffentliche Zuschüsse gekürzt werden. Bei weiteren Fragen: Der betreffende Paragraph ist der 7i des Einkommensteuergesetzes oder in diesem Forum.
    Viel Spaß beim renovieren
    Josef