Realsplitting

  • Hallo! Ich zahle seit unserer Trennung in diesem Jahr Unterhalt für meine Frau. Ich habe gehört, dass ich Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen kann und zwar als Sonderausgabe. Im Fachbuch hab ich gelesen, dass zumRealsplitting gehört, dass meine Frau dem zustimmt, weil sie es als Einkommen versteuern muss. Muss sie dem zustimmen? Und was ist, wenn sie es nicht tut? Kann ich den Unterhalt dann anders absetzen?? Wäre toll, wenn jemand ein Urteil wüsste!

  • Die Zustimmung kann notfalls vor dem Familiengericht eingeklagt werden. Derjenige, der den Unterhalt bekommt, ist also zur zustimmung verpflichtet. Allerdings musst Du Deiner Frau alle Kosten im Zusammenhang mit dem Realsplitting ersetzen - sogar einen Steuerberater, wenn sie sich vorher beraten lassen will. Und Du musst den Steueranteil übernehmen, wenn sie sich weigert, weil sie das Geld ja als Einkommen versteuern muss.
    Hier findest Du eine interessante Sammlung von Urteilen zum Thema.
    Allerdings in ziemlicher Kurzfassung: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.rrweber.de/urteile_u.htm">http://www.rrweber.de/urteile_u.htm</a><!-- m -->


    Ansonsten hast Du ein Wahlrecht: Wenn Du die Zahlungen nicht beim Realsplitting als Sonderausgaben absetzt, kannst Du sie als aussergewöhnliche Belastung abziehen.


    Grüße!

  • Vielen Dank! Aber Was ist denn günstiger? Ich meine, warum das Gezerre ums Realsplitting, wenn ich es auch so abziehen kann?
    Oder hab ich da einen Denkfehler drin??

  • Jein! Weil es unterschiedliche Höchstgrenzen gibt: Bei den außergewöhnlichen Belastungen kannst Du im nächsten Jahr nur bis zu 14.040 DM abziehen, bei den Sonderausgaben bis zu 27.000 DM im Jahr. Wenn Du also mehr als 1.170 DM im Monat zahlst, lohnt sichs allemal!
    Ganz wichtig aber: bei der außergewöhnlichen Belastung wird ausserdem noch alles auf die 14.040 angerechnet, was Deine Frau über 1.200 Mark an Einkommen im Jahr erzielt!

  • Halo!
    Unterhalt hin und her, wen die Steuerpolitik der Deutsche Bundesrepublik sich zu Gunsten der Steuerzahler verändern würde, und sie endlich kapieren würden, das die Steuererleichterung für uns Unterhaltzahlenden zu Verbesserung der Interne Marktwirtschaft führen würde, dann hätte der Staat selber mehr Geld in den Kassen durch Mehrwertsteuer.
    Aber kommen wir zu meiner Frage?
    Ich habe 3120,00.- DM an Ehegattenunterhalt einzureichen, aber meine Geschieden Frau arbeitet in der Stadtbücherei auf 630.- DM und bekommt 450. -DM ausbezahlt im Monat. Sie wahr heute bei dem Rechtsanwalt und er sagte ihr, ich muss ihr ein Steuerberater zahlen, die anfallende Steuern und vielleicht noch die anfallenden Besteuerungen von ihrem einkommen Unterhalt. Sie sagte auch das sie durch dies auf eine schlechtere Lohngruppe kommen würde z.B (6),und diese ganzen veränderjung würde n zu meiner last fallen; lohnt es sich überhaupt diesen Posten auf den Steuerbescheid aufzeichnen.!!? Ich weiß nicht wie ich mich da vorbeugen kann, das ich nicht am ende mehr Unkosten habe wie vorher?