Hälfte der eigenen Immobilie an die Ex-Frau „vermietet“: Wie ist die steuerliche Behandlung?

  • Liebes WISO-Steuer-Forum,


    seit knapp zwei Jahren bin ich rechtskräftig geschieden.
    In der ehemals gemeinsamen Immobilie wohnen meine Ex-Frau und die Kinder (ich wollte den Kindern auch die gewohnte Lebensumgebung erhalten).


    Nun steckt ja ein nicht zu knapper Teil meines Vermögens in dieser Immobilie, so daß ich mit meiner Ex-Frau (nach anwaltlicher Beratung) die Regelung getroffen habe, daß sie unter Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelt (oder aus der anderen Perspektive Nichtnutzungsentschädigung...) die Immobilie mit den Kindern nutzen kann.
    Das wird mir „netterweise“ von unserer aktuellen Rechtslage natürlich wieder als zusätzliches Einkommen angerechnet, was wiederum dazu führt, daß der Kindesunterhalt noch höher steigt, als er ohnehin schon ist (gerecht finde ich das nicht...).
    Und groteskerweise werde ich das Nutzungsentgelt, das mir meine Ex-Frau jeden Monat bezahlt, dann wahrscheinlich noch einmal gegenüber dem Staat versteuern dürfen und wäre dann sozusagen doppelt „bestraft“! :(


    Mir sind zwei Sachen nicht klar:

    • Schuldzinsen der gemeinsamen Immobilie haben sich ja bisher immer steuermindernd ausgewirkt. Wo aber muß ich die dann eintragen? Es ist ja nicht im engeren Sinne eine Mietwohnung und ich kein „gewerblicher“ Vermieter.


    • Eine „partielle Vermietung“ liegt ja auch irgendwie nicht vor, so daß ich wohl den bisher immer ausgefüllten Bereich „Selbstgenutzte Objekte (auch bei partieller Vermietung)“ (O-Ton WISO-Steuer-Sparbuch, aber falsches Deutsch: „Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)“) dann gar nicht mehr ausfülle?!?

    U. U. wäre es besser (gewesen), meiner Ex-Frau die Immobilie und den Kindern uentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Dann wären mir zum einen das Nutzungsentgelt nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet worden und ich hätte (das habe ich jetzt im Internet gelesen) in der Steuererklärung eine entgangene Miete steuerlich geltend machen können...
    Vielleicht muß ich doch erstmals in meinem Leben einen Steuerberater zu Rate ziehen...


    Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten.


    Viele Grüße
    Divio

  • Wie läuft es denn mit der "Vermietung" genau ab? Gibt es einen Mietvertrag? Wie werden die Nebenkosten abgerechnet und aufgeteilt? Was wurde bezüglich der laufenden Kosten und der Reparaturen vereinbart?
    Ich bin mir im Zweifel ob es sich hier im steuerrechtlichen Sinn überhaupt um eine Vermietung (mit Überschusserzielungsabsicht usw.) handelt.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat doch rein gar nichts mit einer Vermietung im eigentlichen Sinne zu tun. Da ja jeder ja am gesamten Objekt zu einem ideellen 1/2-Anteil beteiligt ist, kann ja nun einmal nicht an sich selber vermieten. Zwischen den Eigentümern wird eine Nutzungsentschädigung vereinbart, die ggf. eben auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird. Wie bzw. in welchem Verhältnis, dass haben doch wohl eher die Rechtsanwälte im Zivilrechtswege zu klären und weniger die Finanzverwaltung.


    U. U. wäre es besser (gewesen), meiner Ex-Frau die Immobilie und den Kindern unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Dann wären mir zum einen das Nutzungsentgelt nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet worden ...

    Das würde ich an Deiner Stelle noch einmal nachrechnen und dabei berücksichtigen, dass der zu zahlende Unterhalt aber durch das vollständige Nutzungsentgelt gemindert wird.


    ... und ich hätte (das habe ich jetzt im Internet gelesen) in der Steuererklärung eine entgangene Miete steuerlich geltend machen können...

    Wo hast Du denn so etwas gelesen. Ich kenne keine Fundstelle des EStG, nach der entgangene Einnahmen irgendwie geltend gemacht werden können.

  • Hallo, vielen Dank für Eure Antworten!


    @ Mr. Jingles:
    Nein, einen Mietvertrag gibt es natürlich nicht. Und es ist richtig...: zur Hälfte vermiete ich sozusagen an mich selbst... ;)
    Nein, meine Ex-Frau mietet sozusagen „meine Wohnungshälfte“.
    Die Nebenkosten bezahlt natürlich meine Ex-Frau (wär’ ja noch mal schöner! ;) ).
    Ausgenommen davon sind natürlich Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage und die Grundsteuer.


    @ Miwe4:
    Danke für diesen Satz:


    Zwischen den Eigentümern wird eine Nutzungsentschädigung vereinbart, die ggf. eben auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird. Wie bzw. in welchem Verhältnis, dass haben doch wohl eher die Rechtsanwälte im Zivilrechtswege zu klären und weniger die Finanzverwaltung.

    !!!
    Das wäre exakt auch mein Verständnis gewesen...: Ich mindere den Unterhalt um die Höhe der von meiner Ex-Frau zu zahlenden (Nicht-) Nutzungsentschädigung!
    Laufen tut es aber (wie beschrieben) so, daß mir die 600 € auf mein zur Berechnung des Unterhalts heranzuziehendes Einkommen angerechnet werden und mir (oder besser meiner Ex-Frau) somit indirekt den Kindesunterhalt erhöhen!
    Wenn ich Dich richtig verstehe, würdest Du diese 600 € dann auch nicht als Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben, oder? Ich fände das ja auch grotesk!


    @ Miwe4:
    Das mit der entgeltlosen Überlassung hatte ich hier gelesen:
    http://www.focus.de/finanzen/s…-begraben_aid_246277.html


    Eine Trennung kommt meist teuer. Doch können die Ex-Partner den Fiskus an den Kosten beteiligen
    Nur Bares ist Wahres – ein Grundsatz, der bei Unterhaltsleistungen an Ex-Gatten nicht unbedingt gelten muss. Überlässt etwa der geschiedene Ehemann seiner Ex-Frau das Haus zur alleinigen Nutzung, kann er diese Sachleistung ebenso von der Steuer absetzen wie einen monatlichen Scheck.


    Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist die Steuer in solchen Fällen um die entgangene ortsübliche Miete zu kürzen (XI R 127/96). Solche Steuererleichterungen sind gerade nach einer gescheiterten Ehe willkommen: Für viele Paare bringt die Trennung nicht nur emotionale Belastungen, sondern auch Kosten für Zweitwohnung und deren Ausstattung, für Unterhalt oder Anwalt.

    Edit...: Ähem, ist natürlich nicht wirklich aktuell...: Stammt aus dem Jahre 2002 und muß damit natürlich nicht mehr unbedingt der aktuellen Rechtslage entsprechen...


    Ist aber schon etwas komplexer gelagert, der ganze Fall...


    Viele Grüße
    Divio

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre exakt auch mein Verständnis gewesen...: Ich mindere den Unterhalt um die Höhe der von meiner Ex-Frau zu zahlenden (Nicht-) Nutzungsentschädigung!
    Laufen tut es aber (wie beschrieben) so, daß mir die 600 € auf mein zur Berechnung des Unterhalts heranzuziehendes Einkommen angerechnet werden und mir (oder besser meiner Ex-Frau) somit indirekt den Kindesunterhalt erhöhen!

    Das ist aber Zivilrecht und hat mit der da maßgeblichen Einkunftsermittlung zu tun. Hat rein gar nichts mit Steuerrecht zu tun.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, würdest Du diese 600 € dann auch nicht als Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben, oder?

    genau; bezogen auf den Tatbestand Vermietung, der ja nicht besteht.


    Das mit der entgeltlosen Überlassung hatte ich hier gelesen:
    focus.de/finanzen/steuern/sche…-begraben_aid_246277.html


    Edit...: Ähem, ist natürlich nicht wirklich aktuell...: Stammt aus dem Jahre 2002 und muß damit natürlich nicht mehr unbedingt der aktuellen Rechtslage entsprechen...


    Ist aber schon etwas komplexer gelagert, der ganze Fall...

    Gelesen hast Du die beiden genannten Stellen aber, oder? Meinen beide nämlich genau dasselbe. Und da schließt sich der Kreislauf des zivilrechtlichen Unterhaltsrechts zum steuerlichen Realsplitting nach § 10 Absatz 1a Nr.1 EStG. Da steht nämlich nichts anderes als ihr beiden vereinbart habt. Ihr müsstet Euch dann nur noch hinsichtlich des Realsplittings geeinigt haben. Sollten Euch aber doch eigentlich Eure Rechtsvertreter alles im Rahmen der Beratung erläutert haben, ggf. unter Hinzuziehung eines Steuerfachanwaltes oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Spätestens jetzt wäre es Zeit dafür. Wobei es aufgrund der bereits getroffenen Vereinbarungen nur noch um die Anwendung der Vereinbarungen geht, da ja alles schon auf dem Papier feststeht.


    Kannst uns ja netter Weise mal auf dem Laufenden halten.