Ehegattenfahrgemeinschaft

  • Guten Abend,
    eine Frage zur Entfernungspauschale.
    Ich arbeite in einem zehn Kilometer von der Wohnung entfernten Ort, meine Ehefrau drei Kilometer entfernt.
    Meine Ehefrau fährt mich an jedem Arbeitstag zuerst zu meiner Arbeitsstätte und anschließend fährt sie von dort zu ihrer Arbeitsstätte, Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge.
    Welche Kilometeranzahl kann geltend gemacht werden?
    Ich habe einmal bei Konz gelesen, dass bei so einer Ehegattenfahrgemeinschaft meine Ehefrau die höhere tatsächlich gefahrene Kilometeranzahl für den Weg zur Arbeit anrechnen könne, obwohl der direkte Weg kürzer ist.
    Ist das korrekt?
    Dank für alle Antworten!