Ehegattenfahrgemeinschaft

  • Guten Abend,
    eine Frage zur Entfernungspauschale.
    Ich arbeite in einem zehn Kilometer von der Wohnung entfernten Ort, meine Ehefrau drei Kilometer entfernt.
    Meine Ehefrau fährt mich an jedem Arbeitstag zuerst zu meiner Arbeitsstätte und anschließend fährt sie von dort zu ihrer Arbeitsstätte, Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge.
    Welche Kilometeranzahl kann geltend gemacht werden?
    Ich habe einmal bei Konz gelesen, dass bei so einer Ehegattenfahrgemeinschaft meine Ehefrau die höhere tatsächlich gefahrene Kilometeranzahl für den Weg zur Arbeit anrechnen könne, obwohl der direkte Weg kürzer ist.
    Ist das korrekt?
    Dank für alle Antworten!

  • Hallo Doggie,


    jedem Teilnehmer an Fahrgemeinschaften wird die Entfernungspauschale gewährt. Dies gilt auch für Ehegatten.


    Für Sie heißt das:
    Sie können als Arbeitsweg die 10 km (in Ihrer Anlage N) geltend machen und Ihre Frau kann mit der Entfernungspauschale 3 km rechnen (in ihrer Anlage N).
    Wenn Ihre Frau die 13 km Arbeitsweg geltend machen möchte, können Sie aber keinen Arbeitsweg in Ihrer Anlage N eintragen.