Kreditaufnahme

  • Hallo,


    ich bin Unternehmer und musste für mein Geschäft ein Darlehen in Höhe von 6.000 DM aufnehmen. Muss ich diesen Betrag in der Gewinnermittlung als Einnahme angeben? Das ist dich irgendwo blöd, weil ich den Kredit doch zurückbezahlen muss.


    Michael
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  • Hallo,


    nach dem sog. Zuflußprinzip ist normalerweise allein maßgeblich, wann der aufgenommene Betrag bei Dir auf das Konto überwiesen worden ist. Inwieweit hier von Deiner Seite eine schuldrechtliche Verbindlichkeit besteht, müsste daher dem Finanzamt egal sein. An Deiner Stelle würde ich den Darlehensbetrag als Einnahme angeben und die Rückzahlung als Betriebsausgabe.


    Birgit

  • Hallo,


    Du brauchst das aufgenommene Darlehen Gott sei Dank nicht als Einnahme angeben. Und zwar aus dem Grunde, weil es sich hier aufgrund der entstehenden Rückzahlungsverpflichtung nur um eine Umschichtung des Vermögens handelt. Das hat der Bundesfinanzhof am 06.12.1997 so entschieden (BStBl 1973 II, Seite 293).


    Martin

  • Hallo,


    gut so! Alles andere wäre mir auch sehr merkwürdig vorgekommen.


    Michael