AG-Fahrt = Werbungskosten?

  • Hallo,


    ich bin Rechtsreferendarin. Unsere Arbeitsgemeinschaft plant eine einwöchige Fahrt nach Budapest. Unter anderem wollen wir das ungarische Verfassungsgericht sowie das Parlament besuchen. Die Geselligkeit soll natürlich auch nicht zu kurz kommen. Die Fahrkosten (inklusive Hotel) sind natürlich nicht ganz so günstig. Kann man die von der Steuer absetzen?


    Susanne

  • Hallo Petra,


    das ist sicherlich eine interessante Frage. Ich bin Arzt und nehme an einem mehrtägigen Ärztekongreß zum Thema "Frühzelebrale Hirnschäden bei Neugeborenen" teil. Das Thema interessiert mich, weil ich als Kinderarzt häufig mit solchen Fällen konfrontiert werde. Ich habe gehört, dass ich meine Kosten als Fortbildungskosten steuerlich absetzen kann. Wie das aber bei Referendaren aussieht, kann ich nicht sagen. Ich weiss auch nicht, ob Referendare überhaupt Werbungskosten geltend machen können, weil sie ja noch in der Ausbildung sind.


    Horst

  • Hallo,


    auf jeden Fall können Referendare Werbungskosten geltend machen. Es handelt sich um ein sog. Ausbildungsdienstverhältnis, welches schon seit Jahren einer Berufstätigkeit gleichgestellt wird. Das finde ich auch richtig so. Schließlich arbeitet man ja schon fast wie im späteren Beruf. Man führt eigenständig Vernehmungen durch, tritt als Staatsanwalt auf und bearbeitet beim Rechtsanwalt Akten. Bin nämlich mal früher Referendar gewesen. Leider kam bei uns keine AG-Fahrt zustande. Die Gruppe konnte man in der Hinsicht wirklich vergessen. Alle haben nur an das berufliche Fortkommen gedacht und nebenher beim Anwalt gejobbt. Hätte ich mal auch tun sollen. Finde schon seit Jahren keine Stelle. Ist ja such kein Wunder: Auf eine Stelle bewerben sich bis zu 500 Leute. Die Freundin ist mir auch schon fort gelaufen (wir waren sechs Jahre verlobt).


    Wünsche Dir alles Gute! Kannst Dich gerne mal wieder bei mir melden.))


    Peter

  • Hallo Susanne,


    zufällig kenne ich mich mit dem Thema Fortbildungskosten etwas aus. Die Auslagen für eine AG-Fahrt werden dann als Fortbildungskosten (und somit als Werbungskosten) anerkannt, wenn es sich um eine Studienreise handelt, die weit überwiegend der beruflichen Fortbildung dient. Sie muss hier auf die beruflichen Interessen der Teilnehmer zugeschnitten sein. Dafür ist bei Referendaren im juristischen Bereich der Besuch u.a. von Gerichtsverhandlungen, der Botschaft, des Parlamentes typisch. Das alleine reicht aber noch nicht. Es muss (zumindest auf dem Papier) ein Veranstaltungsprogramm erstellt werden, welches einen straffen Ablauf vorsieht. Pro Tag sollten mehrere solche berufsbezogenen Veranstaltungen vorgesehen sein. Es muss sich ja nicht nur um so ernste Veranstaltungen handeln. Man kann ja auch z.B. ein Treffen mit einheimischen Jurastudenten arrangieren, welches dem kulturellen Austausch dient. Das läuft dann meistens etwas lockerer ab. Es gibt da übrigens spezielle Reisebüros, die den offiziellen Plan erstellen. Kein Mensch verlangt ja, das eine Anwesenheitskontrolle erfolgt.


    Ich wünsche Dir eine gute Fahrt!


    Viele Grüsse!


    Clemens

  • Hallo,


    vielen Dank für Eure Infos. Habe schon mit den anderen gesprochen. Wir werden nach Budapest fahren und uns das nicht entgehen lassen! Das ist ja auch eine Gelegenheit, um sich unter den AG-Teilnehmern näher kennenzulernen.


    Susanne