Höhe Verpflegungskosten

  • Hallo,


    kann ich auch meine tatsächlichen Auslagen für Verpflegung geltend machen (bin mehrmals am Tag in teure Restaurants essen gegangen)?


    Michael

  • Hallo,


    nein, Du kannst leider nur Pauschalen geltend machen (was andererseits auch bequem ist).


    Heiko

  • Hallo,


    Du kannst eine tägliche Pauschale von 46 DM für alle Tage ansetzen, an denen Du nicht nach Hause zu Deiner bisherigen Wohnung fährst. Voraussetzung ist nämlich, dass Du von dort 24 Stunden abwesend bist. Ansonsten sind die Pauschalen gestaffelt. Du musst mindestens 10 Stunden von Deiner bisherigen Wohnung abwesend sein. Sonst kannst Du für den jeweiligen Tag keine Verpflegungspauschale ansetzen.


    Heiko

  • Hallo,


    danke erstmal für Deine schnellen Auskünfte, die mir sehr weiterhelfen.


    Viele Grüße!


    Michael