Fahrtkosten absetzbar auch nach Füherscheinverlust?

  • Hallo zusammen,


    kann ich meine Fahrten zur Arbeit auch dann geltend machen, wenn ich diese mit einer einseitigen Fahrgemeinschaft aufgrund eines eigezogenen Führersacheins absolviert habe?


    vielen Dank im Voraus


    mfg

  • Hallo Skydizer,


    wie Sie zu Ihrer täglichen Arbeitsstätte gelangen, ist z.Zt. noch nicht von Bedeutung (ob zu Fuß, Rad, Bahn, Bus oder PKW). Es gibt für alle eine Entfernungspauschale.


    Die Entfernungspauschale selbst beträgt unabhängig vom Fahrzeug:
    - 0,30 €/km für jeden Kilometer der einfachen Entfernung
    - maximal 4.500 €/Jahr für Sie als "Mitfahrer".