Hi,
ich habe 09/2004 mein BA Studium beendet, bin aber im ganzen Jahr ca. 40 mal zu Hause gewesen (erster und zweiter Wohnsitz).
Da die doppelte Haushaltsfuehrung einen eigenen Hausstand voraussetzt, waren meine Fahrten zu meinem Lebensmittelpunkt (Erstwohnsitz-elterliches haeuschen) demnach reines Nettovergnuegen, oder kann ich jene waehrend der Ausbildung und vielleicht darueber hinaus steuerlich geltend machen?
Dass das mit der Miete am Zweitwohnsitz nicht funktioniert (also nicht ansetzbar) ist verstaendlich, aber man kann jmd. doch nicht verwehren, zu seiner Geliebten und zu den Eltern zu fahren, oder?
Danke fuer Eure Antwort!!!