Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Fahrtaufwendungen

  • Hallo Steuerfans,


    aus familiären und beruflichen Gründen pflege ich eine doppelte Haushaltsführung (D.H.), d. h. ich setze die wöchentliche Familienheimfahrt, Fahrten vom zweiten Haushalt zur Arbeitsstätte, Aufwand für die Wohnung, etc. seit längerem steuerlich ab.


    Meine Fragen:


    1. Gibt eine Möglichkeit - oder diesbezüglich anhängige Klagen vor den Finanzgerichten / dem Bundesverfassungsgericht; Stichwort: Vorläufigkeit - den Verpflegungsmehraufwand länger als drei Monate nach Einzug in die Zweitwohnung im Rahmen der D.H. berücksichtigen zu lassen?


    2. Gibt eine Möglichkeit - oder diesbezüglich anhängige Klagen vor den Finanzgerichten / dem Bundesverfassungsgericht; Stichwort: Vorläufigkeit - eine wöchentliche Zwischenfahrt bzw. Anreise vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte im Rahmen der D.H. zusätzlich berücksichtigen zu lassen?


    Vielleicht lebt jemand ähnlich wie ich unter etwas erschwerten Bedingungen und beteiligt den Fiskus entsprechend fiskalisch am Umstand, dass Arbeit eben nicht überall gleich verteilt ist in der Republik.


    Für ernst gemeinte Antworten bedanke ich mich im Voraus.


    Gruß


    Hippocampus