Hallo,
ich bin Rechtsanwalt. Wie ist das mit den Gerichtskostenvorschüssen, die meine Mandanten an mich einzahlen und die ich dann an das Gericht weitergebe? Muss ich die in meiner Einnahme-Überschußrechnung als Betriebseinnahme angeben? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Torsten