Umsatzsteuererklärung und Voranmeldung

  • Meine Umsatzsteuererklärung 04 weicht geringfügig von der Umsatzsteuervoranmeldung (quartalsweise) ab.
    1. Muss ich korrigierte Voranmeldungen einreichen oder korrigiert die Umsatzsteuererklärung die Voranmeldungen?
    2. Gibt es Fristen, in denen man Voranmeldungen korrigieren darf bzw. Vorschriften, wie oft man eine Voranmeldung korrigieren darf?
    3. Muss die Ust-Erklärung wirklich Cent-genau mit den Voranmeldungen übereinstimmen?

  • Hallo, Schwede,


    1. die Jahreserklärung korrigiert die Voranmeldungen;


    2. grundsätzlich nicht;


    3. nein, aber bei erheblichen Abweichungen kommen Rückfragen.


    mfG
    HGS