Arzneien ohne Verordnung

  • Hallo,


    im Regelfalle ist das richtig. Anders ist es nur dann, wenn es sich um eine langwierige Krankheit handelt, die bereits früher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden ist (em besten durch eine ärztliche Bescheinigung). Zudem muss auch festgestellt worden sein, dass bestimmte Arzneien über eine längere Zeit gebraucht werden.


    Clemens

  • Hallo,
    ich habe mal gehört, dass ich Arzneimittel nur dann absetzen kann, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. Stimmt das?


    Bettina