Hallo Experten,
mein Sohn hat mit 14 Jahren 2004 Zeitung ausgetragen. Von seinem Arbeitgeber hat er die Lohnsteuerkarte ausgefüllt zurückbekommen. Darin ist natürlich nur der Eintrag über den Bruttoarbeitslohn von geringer Höhe.
Wie muss ich damit umgehen. In die Lohnsteuererklärung von mir und meiner Frau gehört es ja wohl nicht, oder?! Und wenn doch wo, an welche Stelle?
Muss er selber eine Lohnsteuererklärung abgeben bzw. wann müsste er das tun. Muss er die Lohnsteuerkarte extra, ohne Erklärung dem Finanzamt schicken?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Haase