Minderjähriges Kind macht Job mit Lohnsteuerkarte. Wie damit umgehen.

  • Hallo Experten,


    mein Sohn hat mit 14 Jahren 2004 Zeitung ausgetragen. Von seinem Arbeitgeber hat er die Lohnsteuerkarte ausgefüllt zurückbekommen. Darin ist natürlich nur der Eintrag über den Bruttoarbeitslohn von geringer Höhe.


    Wie muss ich damit umgehen. In die Lohnsteuererklärung von mir und meiner Frau gehört es ja wohl nicht, oder?! Und wenn doch wo, an welche Stelle?


    Muss er selber eine Lohnsteuererklärung abgeben bzw. wann müsste er das tun. Muss er die Lohnsteuerkarte extra, ohne Erklärung dem Finanzamt schicken?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Thomas Haase

  • Hallo Thomas,


    da von den Einkünften Ihres Sohnes keine LSt abgeführt wurde, ist es auch nicht sinnvoll, daß Ihr Sohn eine eigene ESt-Erklärung beim FA einreicht, da er auch nichts zurückbekommt.


    Die LSt-Karte Ihres Sohnes können Sie deshalb in Ihrer ESt-Erklärung bei der Anlage KIND einheften oder beifügen. Für Ihre ESt-Erklärung hat das keinerlei Konsequenzen und Auswirkungen, dient lediglich beim FA für Kontrollzwecke.