Verjährung zuviel bezahlt durch FA

  • Wir haben 2000 über einen Steuerberater den Antrag gestellt zur E.heimförderung ab 1999. Beantragt wurden 5.500 DM für einen Anbau. Genehmigt wurde aber ein Neubau. Bei der Bearbeitung durch den Sachbearbeiter im FA unterblieb die Anweisung der Kennziffer mit der Differenzierung eines Ausbaus.
    Das FA fordert nun 7600 Euro nach begründet durch die Unrichtigkeit im Sinne § 129 AO.
    Ist dies Rechtens. Kann ich diese Nachforderung vermeiden.