Unfall zum PC - Kurs

  • Hallo,


    ich habe letztens auf dem Weg zu meinem PC-Kurs einen Unfall gebaut. Wie sieht es mit dem Finanzamt aus?


    Richard

  • Hallo,


    wenn Dein PC Kurs als steuerlich abzugsfähig anerkannt wird, hast Du mit den Unfallkosten keine Probleme. Der PC Kurs müsste als Fortbildungsveranstaltung anzusehen sein. Dies setzt voraus, dass die erworbenen Fertigkeiten Dir im Beruf zugute kommen. Besorg Dir am besten eine entsprechende Bescheinigung Deines Arbeitgebers.


    Udo

  • Hallo,


    das ist eine gute Idee. Hab zudem gar nicht dran gedacht, dass ich die Kursgebühren als Fortbildungskosten eintragen kann. Vielen Dank für Deinen Tipp, er kommt gerade noch rechtzeitig vor der Abgabe meiner Steuererklärung.


    Richard