Suche verzweifelt Zeile 41 aus Anlage GSE im WISO Sparbuch 2004/2005

  • Hallo allerseits,


    ich hänge mit meiner St-Erklärung an einem letzten Problem fest.


    Meine Frau hatte in 2004 2 Monate lang als Tagesmutter
    gearbeitet und dadurch
    "Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit"


    In der "Papier"-Anlage GSE finde ich das gesuchte Feld auf Seite 2 in der Zeile 41.


    Wo in aller Welt finde ich den entsprechenden Dialog im Wiso-Programm ???


    Danke für die Mithilfe!

  • Hallo Zorobi,
    hallo Frühling,


    hatte das gleiche Problem und konnte Dank Ihrer Hilfe die Einnahmen als meiner Frau als Tagesmutter nun im Sparbuch eingeben.
    Nun habe ich aber ein anderes Problem :
    Dafür kann man ja Betriebskostenpauschalen absetzen. Die genauen Beträge habe ich, aber das Programm bietet nur eine Auswahl von drei verschiedenen Tätigkeiten mit verschiedenen Prozentsätzen von den Einnahmen. Die monatlichen Pauschalen kann man aber nirgends als Betrag eingeben.
    Wie mache ich das ?


    Da der 31. Mai immer näher rückt würde ich mich über schnelle Hilfe sehr sehr freuen.


    Vielen Dank


    Gruß
    Jay-Jay

  • Hallo Jay-Jay,


    für Ihre Frau können Sie die Betriebskostenpauschalen sowieso nicht nutzen, ist nur für einige Berufe gültig.
    Sie können nur die tatsächlichen Ausgaben= Betriebsausgaben Ihrer Frau geltend machen.


    Im WISO 2005:
    -> E -> 1
    -> 6.Zeile = 'aus sonstiger selbständiger Arbeit' öffnen
    -> jetzt müssen Sie erst mal 'Kleinunternehmer ... (keine USt-Pflicht) anklicken - ist meine Vermutung
    -> (ganz unten) Betriebseinnahmen= Einkünfte Ihrer Frau eintragen


    -> jetzt hat man die Wahl:
    - Betriebsausgaben (nachgewiesen) - würde ich wählen -> öffnen
    - Betriebsausgaben (pauschal) -> ist nur für einige Berufsgruppen gültig, aber nicht für Tagesmütter


    Bei den Betriebsausgaben (nachgewiesen) können Sie jetzt alle Ausgaben Ihrer Frau eintragen,
    z.B. eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben öffnen
    -> 'Werbe-, ... Reisekosten' öffnen (mit Programmunterstützung - (siehe oben) 'abziehbar' wählen
    ===> hier können Sie die Fahrtkosten Ihrer Frau eintragen = 'Geschäftsfahrten mit privaten PKW' (oder auswählen) usw.


    Tragen Sie erst mal alles ein, wenn weitere Fragen sind, melden Sie sich bitte noch mal.

  • Hallo frühling,


    danke für die promte Antwort, aber leider sind Sie da wohl nicht auf dem neuesten Stand. Es gibt auch für Tagesmütter Betriebskostenpauschalen, die abhängig sind von der Dauer der Betreuung, z.B. bei einer Betreuung des Kindes bis zu vier Stunden pro Tag und bei erhöhten Aufwendungen durch Mahlzeiten beträgt die vom Finanzamt anerkannte Pauschale 179 Euro pro Monat.
    Habe ich vom Steuerberater bekommen !
    Und genau diese Pauschale möchte ich im Sparbuch eingeben , nur wo ?


    Gruß
    Jay-Jay

  • Hallo Jay-Jay,


    ich habe den Eindruck, Sie haben mich total mißverstanden.


    Ich habe lediglich die Eingabemodi für das WISO Sparbuch 2005 zu Grunde gelegt.
    Es ist mir sehr wohl bekannt, daß es für Tagesmütter als Betriebsausgaben auch Betriebskostenpauschalen gibt, diese Betriebskostenpauschalen haben aber nichts mit den von mir beschriebenen Eingabemöglichkeiten im WISO Sparbuch zu tun.


    Im WISO Sparbuch Programm wird zunächst ein Bezug zu der entsprechenden Berufsgruppe (ähnlich gemäß § 3 Nr.26 EStG - falls vorhanden) erstellt - da wählt man dann den Punkt - Betriebsausgaben (pauschal).


    Sie müssen aber den Punkt bei WISO 2005 -> Betriebsausgaben (nachgewiesen) auswählen.


    Dann -> sonstige Betriebsausgaben -> wieder sonstige Betriebsausgaben -> nun die Betriebskostenpauschalen für Tagesmütter eintragen.


    Die anerkannte Betriebskostenpauschale ist von mehreren Faktoren abhängig, hier können Sie sich den exakten Wert heraussuchen.


    --> <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.laufstall.de/Fundgrube/BetriebskostenPauschale.html">http://www.laufstall.de/Fundgrube/Betri ... chale.html</a><!-- m -->


    weitere Info's:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/informationen/Steuer1.html">http://www.tagesmuetter-bundesverband.d ... euer1.html</a><!-- m -->


    Sind jetzt alle "Klarheiten" beseitigt?

  • Hallo Frühling,


    sorry, habe Sie wohl wirklich falsch verstanden.
    Konnte die Pauschalen jetzt eingeben. Hoffe Sie werden so dann auch vom Finanzamt anerkannt.
    Werde mich auf jeden Fall nochmal bei Ihnen melden, wenn ich unseren Bescheid habe.


    Vielen Dank und Gruß
    Jay-Jay

  • Hallo Frühling,


    ich bin es mal wieder. Habe dieses Jahr ein neues Problem bzw. eine Frage:
    Habe mit Ihrer Hilfe die Betriebskostenpauschale im Wiso Sparbuch erfasst.
    Nun schreibt mir aber das Finanzamt, dass diese pauschalierten Ausgaben nur i.H.v. max. 25 % der Einnahmen anerkannt werden.
    Sie haben aber doch geschrieben, dass die anerkannten Betriebskostenpauschalen von der Dauer der Kinderbetreuung abhängen. Von der Begrenzung auf 25 % der Einnahmen habe ich nirgends einen Hinweis gefunden.
    Können Sie mir auch hier weiterhelfen ?


    Gruß
    Jay-Jay

  • Hallo Jay-Jay,


    eine Tagesmutter muß nur den Betrag versteuern, der nach Abzug der Betriebskostenpauschale übrig bleibt.


    Die Einnahmen aus der öffentlich geförderten Tagespflege (Jugendamt) sind steuerfrei, sollten aber beim Finanzamt angegeben werden.
    Bei den privaten Einnahmen sind Sie (Ihre Frau) verpflichtet alles anzugeben, also Einnahmen (das Geld von den Eltern gemäß vertraglicher Vereinbarung) abzüglich Ausgaben für die Kinderbetreuung. Hier können Sie die Betriebskosten (Betriebskostenpauschale) geltend machen und diese von den Einnahmen abrechnen. Für einen Ganztagspflegeplatz geht man von 245 € Betriebskosten pro Kind aus. Diesen Betrag können Sie zu Grunde legen, wenn Sie Ihre Betriebskosten für den Halbtagsplatz berechnen wollen.
    Erst die verbleibende Summe unterliegt der Besteuerung.



    Im Detail heißt das:
    Den Betrag (Pflegegeldzahlung), den Sie (Ihre Frau) monatlich für die Betreuung/Unterbringung eines Kindes erhalten, ist nicht gleichzusetzen mit dem Verdienst der Tagesmutter.
    Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung des von privater Seite gezahlten Pflegegeldes haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Regelung getroffen:
    Die Pflegegeldzahlungen von privater Seite werden voll einkommensteuerpflichtig. Auch die von den Eltern direkt an die Pflegeeltern geleisteten Eigenanteile müssen versteuert werden, wenn das Kreisjugendamt nur einen Kostenzuschuß an die Pflegeperson auszahlt. Die Pflegegelder werden unter dem Begriff "Einnahmen aus sonstiger selbständiger Tätigkeit" im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG versteuert. Pflegegeld im Sinne dieses Gesetzes ist der gesamte Pflegesatz (Grundbedarfssatz und Kosten der Erziehung). Allerdings erkennen die Finanzämter eine Betriebskostenpauschale für die geleisteten Aufwendungen der Tagespflegeperson an.
    Der Pauschale liegt die Annahme zugrunde, daß mit dem Pflegegeld die Sachaufwendungen für das Kind bezahlt werden. Sachaufwendungen sind nach Angaben der Oberfinanzdirektion Stuttgart vom 29.01.01 folgende Ausgaben:
    - Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
    - nachgewiesene Aufwendungen für Kinder
    - Aufwendungen für die Wohnung, für Energie, für Güter der Haushaltsführung
    - Güter der Gesundheits- und Körperpflege
    - Aufwendungen für Verkehr und die Nachrichtenübermittlung
    - Aufwendungen für Bildung, Unterhaltung und Freizeit
    - Aufwendungen für Ausstattung und Reisen


    Der Verdienst ist der Betreuungsgeldanteil. Alles Weitere sind Betriebskosten.


    Die Verpflegungspauschale wird für die Nahrungsmittel und Getränke aufgebraucht, die das Kind bei der Tagespflegefamilie zu sich nimmt und mit der Betriebskostenpauschale werden die restlichen Kosten finanziert. Dazu gehören u. a. Investitionen in Spielzeug, Bücher, Hochstühle, Kinderbetten, Bettwäsche, Bettzeug, Matratzen, Autositze, Fahrradsitze, Kinderwagen, Buggys, Lätzchen, Geschirr, Besteck, Bastelmaterial, usw. die alle einem wesentlich höheren Verschleiß unterliegen als in so genannten "normalen" Familien und deshalb wesentlich öfter erneuert, repariert oder gekauft werden müssen.


    Durch die Anwesenheit von wesentlich mehr Kindern im Haushalt steigen natürlich auch die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Müllgebühren, Heizkosten, der Verbrauch an Putz- und Waschmitteln usw. Die Tagesmutter stellt Pflegeprodukte wie Wickeltücher, Wundschutzcreme, Sonnenmilch, Toilettenpapier, Taschentücher ect. auch das kostet Geld.
    Nicht zuletzt die wichtigen und teilweise unumgänglichen Versicherungen der Tagesmutter, die ja nicht angestellt sondern selbständig tätig ist, müssen davon bezahlt werden. Dazu gehören u.a. eine Haftpflicht-, eine Unfall-, eine Kranken- und eine Rechtsschutzversicherung.
    Neuerdings müssen die Pflichtbeiträge an die BFA für die Rente getragen werden. Der Mindestbeitrag für Tagespflegepersonen beträgt übrigens unabhängig vom Einkommen (d. h. auch wenn man nichts verdient) 62 Euro im Monat.
    Nicht selten hat eine Tagesmutter wochen- bzw. monatelang freie Plätze und somit auch erhebliche Verdienstausfälle. Eine Tagesmutter kann das alles nicht, wie

  • Hallo Frühling,


    erst mal vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.


    Habe mir eine Excel-Liste gebastelt und mir die BKP auf die Stunde runter gerechnet, da meine Frau die Kinder weder ganztags noch halbtags sondern nur stundenweise betreute.
    Nun habe ich die BKP von den Einnahmen abgezogen und bekomme doch noch einen ganz schönen Betrag zum versteuern. Gibt es da nicht noch einen Freibetrag, denn normalerweise muß man doch bis 400 € monatlich keine Steuern bezahlen. Oder gilt das für Selbstständige nicht ?


    Dan ist mir noch nicht ganz klar, wie ich die
    „richtigen“ Betriebsausgaben, die nichts mit den Betriebskostenpauschalen für die Kinderbetreuung zutun haben geltend mache.
    Wie kann ich sie pauschal also mit 25% von den Betriebseinnahmen ohne Belege geltend machen ?
    In Wiso ?


    Gruß
    Jay-Jay