Verpflegungsmehraufwand - Verständnisfrage zur Video DVD von Steuer Exklusiv ...

  • Hallo!


    Auf der Video DVD von Steuer Exklusiv 2005 wir auch der Verpflegungsmehraufwand angesprochen.


    Als Beispiel werden auf der DVD Handwerker genannt, die, wenn sie länger als 8 Stunden "auswärtig tätig" sind, Anspruch auf den Verpflegungsmehraufwand haben.


    Meine Frage ist nun, was versteht man unter "auswärtig tätig"?


    Ist damit gemeint, wenn man als Handwerker verschiedene Kundenbesuche am Arbeitstag hat? Oder ist nicht jeder Arbeitnehmer "auswärtig tätig"?


    Wenn ich in einer Firma am Band oder in einem Büro länger als 8 Stunden am Tag arbeite, habe ich dann keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand? Unter "auswärtig tätig" verstehe ich, dass ich nicht zu Hause bin. Oder was versteht man nun genau darunter?