eheähnliche Gemeinschaft oder "Lebenspartner" ?

  • Hallo,
    folgender Sachverhalt.
    Ich lebe mit meiner Partnerin und unseren 2 Kindern (3u.5) im gemeinsamen Haushalt.
    Wir sind nicht verheiratet, sie arbeitet nicht.


    Die letzten Jahre habe ich sie bei ;Unterstützung Bedürftiger mit Erfolg angegeben.
    - unter 107 hatte ich ;"eheähnlicher Lebenspartner"
    und unter 110 "die unterst. Pers. ist nach dem Leb.partn.gesetzt unterhaltsberechtigt" angegeben.


    Da hat sich aber scheinbar etwas geändert.


    Frage also, was muß ich angeben ??