Ware

  • Hallo,


    ich habe letztens von einem Händler überschüssiges Obst geschenkt bekommen. Muss ich das bei der Gewinnermittlung berücksichtigen?


    Horst

  • Hallo,


    hier hast du Glück. Du brauchst den Wert dafür nicht als Betriebseinnahme anzugeben. Bei dem Obst handelt es sich um Umlaufvermögen, bei dem auch keine Betriebsausgaben erfaßt werden.


    Udo