Hallo,
ich habe letztens von einem Händler überschüssiges Obst geschenkt bekommen. Muss ich das bei der Gewinnermittlung berücksichtigen?
Horst
Hallo,
ich habe letztens von einem Händler überschüssiges Obst geschenkt bekommen. Muss ich das bei der Gewinnermittlung berücksichtigen?
Horst
Hallo,
hier hast du Glück. Du brauchst den Wert dafür nicht als Betriebseinnahme anzugeben. Bei dem Obst handelt es sich um Umlaufvermögen, bei dem auch keine Betriebsausgaben erfaßt werden.
Udo