Aufbaustudium Kirchenmusiker

  • Hallo,
    eine Bekannte von mir ist Kirchenmusikerin. Sie hat im letzten Jahr ein Aufbaustudium begonnen, um das sogenannte A-Examen zu bekommen. Sie hatte u.a. hohe Fahrtkosten und möchte wissen, ob sie die als Werbungskosten anerkennt bekommt. Ich kenne mich leider im Steuerrecht nicht so gut aus. Kann mir jemand weiterhelfen?
    Birgit

  • Hallo Birgit,
    ich glaube, dass Studenten keine Werbungskosten geltend machen können. Eine Freundin von mir ist BWL-Studentin und besucht ein Repetitorium in Jura, um sich auf ihr Diplom vorzubereiten. Sie muss dafür hohe Kursgebühren bezahlen. Sie hat vom Finanzamt keine Werbungskosten zugesprochen bekommen.
    Cäcilia

  • Hallo,
    gier gibt es eine wichtige Unterscheidung. Leute, die ein normales Studium machen, bekommen die Kosten für ihr Studium (einschließlich Repetitor) nur als Sonderausgaben anerkannt. Anders ist dies jedoch bei Leuten, die im Beruf stehen und lediglich ein Aufbaustudium machen, um sich beruflich zu
    qualifizieren. Sie können ihre Ausgaben als Werbungskosten geltend machen (sog. Fortbildungskosten). Von daher würde ich alle Aufwendungen, die Dir durch den Besuch des Aufbaustudiums entstanden sind (wie Fahrtkosten, Studiengebühren, Verpflegung) auf der Anlage N als Fortbildungskosten eintragen.
    Viele Grüsse an Euch!
    Martin

  • Liebe Leute,
    ich bin zwei Wochen in Urlaub gewesen und kann deshalb erst jetzt antworten. Vielen Dank. Darüber wird sich meine Bekannte bestimmt freuen.
    Viele Grüsse!
    Birgit