Selbstgenutztes Wohneigentum

  • Hallo Zusammen,
    ich habe eine Frage und hoffe ihr könt mir helfen.
    Mein Mann und ich überlegen, ob wir uns ein Eigenheim zusammen kaufen. Wie ist das eigentlich mit der Eigenheimzulage. Wer bekommt die Eigenheimzulage ?
    Was ist wenn wir uns später nochmal ein neues Haus kaufen ? Wie oft bekommt man die Eigenheimzulage ?
    Wäre schon wenn mir jemand etwas hierzu sagen kann.
    Stella Raspe

  • Hallo Stella,


    wie der Name schon sagt wird staatlich gefördert wer sich ein Eigenheim erwirbt und mit seiner Familie in dieser wohnt. Also selbst nutzt. Die Grenze für die Förderung ist 100.000,-- DM. Auch wenn die eigenen vier Wände in der Anschaffung oder Herstellung teuerer sind, ist die Bemessungsgrundlage für die Förderung des Eigenheims der o.g. Betrag.


    Bei Neubauten bekommt der Eigenheimerwerber 5% Förderung bei Altbauten 2,5 %.
    Daneben gibt es auch eine Kinderzulage von je 1.500,-- DM/Kind.


    Eheleute können die Eigenheimzulage 2 x erhalten. Bei einem späteren Erwerb eines 2. Eigenheims werden Eheleute nochmals gefördert. Auch mit Schaffung weiteren neuen Wohnraumes im alten Eigenheim besteht die Möglichkeit einer zweiten Förderung.


    Erst mal soviel


    Greetings
    Dirk

  • Hallo NG;Bei uns kommt der Sonderausgabenabzug nach §10e zur Anwendung: Wir haben einen 1995 einen Altbau(Baujahr 1937) gekauft.Eine Sache wundert mich jetzt.Gemäß Wiso-Sparbuch-sofern ich es richtig verstanden habe- habe ich eine maximale Bemessungsgrundlage von 150.000 DM. Wenn ich Die Abzugsbeiträge anschaue und die Prozente(4 Jahre 6% 4 Jahre 5%)komme ich auf einen wesentlich höheren Betraq.Weiß jemand,wie das sein kann
    mfg
    Jochen Linder

  • Hallo,zusammen,
    Vor 6 Jahren wurde das Haus meiner Eltern auf meinen Namen überschrieben. Seit dieser Zeit wohnen meine Eltern ohne Mietzahlungen und ohne die Zahlung anderer Nebenkosten in diesem nun meinem Haus. Nun meine Frage: Welche Kosten kann ich hier in meiner Steuererklärung geltend machen?