Hallo liebe Experten,
ich wohne ein einer Eigentumswohnung (Kauf 2003, seit zwei Jahren abbezahlt). Dort habe ich als Lehrer auch ein eigenes Arbeitszimmer und kann es entsprechend absetzen. Mir ist jedoch nicht klar, was ich dazu wo angeben soll:
Ich habe das Arbeitszimmer bei den Werbungskosten angesetzt (das stimmt ja auch, glaube ich). Dort sind auch Aufwendungen für das gesamte Gebäude festgehalten: Grundsteuer, AfA, etc.
Macht es Sinn bei "Immobilien" auch unsere selbst genutzte Wohnung angegeben, da die Steuersoftware das vorschlägt. WISO warnt mich dabei auch davor, dass ich die Ausgaben für das Arbeitszimmer nicht auch dort geltend machen kann. Instandhaltungskosten können auch dort aufgeführt werden. Worin besteht hier überhaupt die steuerliche Förderung und macht es Sinn hier alle alten Rechnungen rauszukramen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Rolf