Hallo,
ich bin vor kurzem zu einem Seminar für Sekretariatsfachkräfte gefahren (170 km). Kann ich neben den Seminargebühren auch noch die Fahrtkosten und die Getränke geltend machen?
Danke im Voraus für die Antworten!
Birgit Fleck
Hallo,
ich bin vor kurzem zu einem Seminar für Sekretariatsfachkräfte gefahren (170 km). Kann ich neben den Seminargebühren auch noch die Fahrtkosten und die Getränke geltend machen?
Danke im Voraus für die Antworten!
Birgit Fleck
Hi Birgit,
du kannst die Kosten für die Fahrt nach denselben Regeln ansetzen wie für Dienstreisen, also 0,52 Pfennig pro gefahrenem Kiometer und VErpflegungsmehraufwand.
Ciao
Alex