Kapitalertragssteuer bei "GmbH Darlehen

  • "Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen, die nicht dem Zinsabschlag unterliegen
    Bei Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen, die nicht dem Zinsabschlag unterliegen, handelt es sich in der Regel um Darlehen zwischen Privatpersonen oder Privatdarlehen an Firmen (z. B. Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft). Wichtig ist hierbei die Angabe des Schuldners, von dem die Zinsen aufgebracht werden."


    Dieser Auschnitt aus der Hilfe des WISO-Sparbuches ist für meine Steuerklärung über Jahre mein Leitfaden gewesen.
    Jetzt will mein Finanzamt nachträglich Kapitalertragssteuer für die Zinsderträge, die nie ausbezahlt wurden -> kapitalisiert.
    Wo ist das o.g. Zitat rechtlich hinterlegt, damit ich ein Argument gegenüber dem Finanzamt habe?
    Viele Dank für die Hilfe, da es um eine für mich, erhebliche Summe geht!