Absetzung von eBay-Käufen

  • Hallo zusammen,


    um etwas Geld einzusparen, kaufe ich öfters mal Sachen über eBay, teilweise eben auch Geräte und Sonstiges (z.B. Scanner oder literarische Werkausgaben), was ich eigentlich auch gerne als berufliche Ausgaben bei den Werbungskosten absetzen wollte (bin von Beruf Lehrer, brauche da eben bestimmte Sachen privat für die Unterrichtsvorbereitung). Wie sieht es da aus mit dem Nachweis von Kosten? Wenn man bei Firmen, die bei eBay anbieten, kauft, bekommt man ja noch eine gesonderte Rechnung. Wie geht das aber, wenn man z.B. einen Scanner von einem Privatmann kauft. Kann man den Scanner auch steuerlich als Werbungskosten absetzen? Und wenn ja: Wie weise ich da den Kaufpreis nach? Reicht dafür z.B. ein Ausdruck der Kaufbestätigungsseite von eBay? Oder muss mir der Verkäufer da eine regelrechte Rechnung oder Quittung ausstellen? Hat jemand Erfahrungen damit, ob solche Sachen vom Finanzamt anerkannt werden? Eigentlich sollte das Finanzamt da ja keine Probleme machen, denn wenn ich z.B. eine Werkausgabe für 100 € statt für 350 € Originalpreis kaufe, dann setze ich ja auch weniger steuerlich ab als wenn ich das Original gekauft hätte.


    Gruß in die Runde


    Eric Horn.

  • Hallo Eric,


    Sie brauchen auf jeden Fall eine Rechnung oder eine Quittung vom Verkäufer, dann gibt es auch keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung durch das FA.