Übernahme der Kosten für vermögenswirksame Leistungen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    mein Sohn wurde im August 2004 arbeitslos. Um die eingegangenen Verträge für die vermögenswirksamen Leistungen weiter fortzusetzen, habe ich die Finanzierung der monatlichen Beiträge übernommen. Kann ich diese Beiträge in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen oder nicht? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.


    MfG


    koala