"Erststudium" trotz abgeschlossener Berufsausbildung ?

  • Hallo,
    ich betreibe neben meiner Arbeit als Konstrukteur ein Fernstudium zum Maschinenbauingenieur. Nachdem ich die anfallenden Kosten 2003 noch in voller Höhe als Werbungskosten absetzen konnte, wurden mir diese für 2004 wegen einer Gesetzesänderung nur noch als Sonderausgaben in Höhe von 4000,-€ angerechnet.
    Dies unter dem Hinweis, daß es sich um ein "Erststudium" handelt. Handelt es sich dabei nun um eine Auslegungssache des Gesetzestextes, da ich ja eine abgeschlossene "Erst-" Ausbildung habe?
    Oder ist ein erstes Studium immer ein Erststudium unabhängig von einer vorhandenen Berufsausbildung?
    Haarspalterei in meinen Augen, da es sich in diesem Fall doch eindeutig um eine Fortbildung handelt und nicht um eine Erstausbildung.
    Würde es Sinn machen dagegen Einspruch zu erheben?


    Bedanke mich im voraus für alle Antworten.