Hallo,
Wir haben eine Wohnung Ende 2002 gekauft und im März 2003 sind wir da eingezogen. Können wir die Kosten (Anschaffungskosten, Notarkosten, Grundsteuer, Renovierungskosten) in der Anlage FW nach § 10 i EStG geltend machen? Antrag auf Eigenheimzulage haben wir im Jahr 2002 schon gestellt.
Vielen Dank.
Erwerb einer Eigentumswohnung 2002, Einzug 2003 - Förderung?
- Nikon
- Erledigt