Eigenheimzulage und Vermietung

  • Guten Tag,


    Kann ich ein Objekt erwerben und teilweise vermieten und Eigenheimzulage dafür bekommen?


    Ich gedenke ein Haus mit einer Einliegerwohnung zu kaufen. Die Einliegerwohnung werde ich wohl vermieten. Kann ich trotz der Vermietung Eigenheimzulage bekommen?
    Wie wäre die Vermietung an meine Mutter?

  • Hallo Hr. Felbert,


    dem Erwerb und teilweisen Vermietung der Immobilie würde nichts entgegenstehen. Bei einer verbilligten Überlassung an einen Familienangehörigen wäre auch die Möglichkeit gegeben, u.U. negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen.


    Beispiel:
    Kaufpreis der Immobilie ( Altbau): 180.000,--DM bei 90m²
    Eigengenutzte Fläche: 60m² und an angehörige überlassene Fläche : 30m².


    Somit ergibt dies einen Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage 2/3 von 180.000,-- DM= 120.000,-- (höchstgrenze für Förderung ist 100.000,-- DM) Die Anschaffungskosten der Immobilie liegen hierbei über der Höchstgrenze. Bei 2,5 % Eigenheimzulage würde dies 8 Jahre lang eine Förderung von jährlich 2500,--DM ohne Kinderzulage betragen.


    Der Rest wäre vermietet. Dadurch sind die Ausgaben für den entsprechenden Teil dieser Fläche (1/3) Werbungskosten und auch Abzugsfähig.


    Gruß

  • Guten Tag Herr Michalak,


    danke für die rasche Aufklärung.
    Wie ist dies gemeint mit der verbilligten Vermietung an Angehörige.


    Einen schönen Tag noch

  • Guten Abend Herr Felbert,


    bei Vermietung an Angehörige gelten Besonderheiten. Bei diesen sind bis zu einer 50%igen Miethöhe des örtlichen Mietpreisspiegels alle Kosten in voller Höhe abzugsfähig.


    Am besten suchen Sie hierfür einen Steuerberater oder einen örtlichen Lohnsteuerhilfeverein auf. Diese können Sie eingehend Beraten.


    mfg

  • Guten Tag,


    ich habe eine Wohnung die in 2000 neu gebaut wurde, zur Zeit beziehe ich Eigenheimzulage ( 5000 DM ) jetzt möchte ich die Wohnung vorübergehend vermieten und dazu habe ich folgende Fragen:


    1. Erhalte ich, wenn ich wieder Eigennutzer bin die Eigenheimzulage, also die restlichen Jahre?
    2. Kann ich auch jetzt meine Zinszahlungen als Werbungskosten ansetzen, obwohl ich die Finanzierung auf meine Selbstnutzung aufgebaut habe.
    3. Sollte das zutreffen, dann wären meine Werbungskosten höher als meine Mieteinnahmen, das würde mir einen steuerlichen Vorteil bringen, geht das so?