Telebörse und Handelsblatt als Werbungskosten absetzbar?

  • Hallo, ich habe gelesen, dass man sich durch Sammeln von Belegen erheblich höhere Werbungskosten abziehen lassen kann als durch die mickrige Pauschale.


    Ich hab die Telebörse und das Handelsblatt abonniert. Kann ich diese Kosten absetzen oder sind das keine Fachzeitschriften im Sinne des Finanzamts?

  • Hallo Herr Ferger,


    ich glaube nicht, dass das absetzbare Fachzeitschriften sind, kann mich aber natürlich auch irren.

  • Hallo Herr Elben, ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie sich irren. es sind in der Tat absetzbare Werbungskosten. Was Sie meinen, sind allgemein gehaltene Wirtschaftszeitschriften wie Capital oder Impulse. Die können nicht abgesetzt werden.


    Jens-Uwe Ferger
    Als Börsenneuling haben sie sich sicher auch noch Bücher angeschafft (macht ja jeder am Anfang der Zocker-Karriere...). Auch die können Sie absetzen, denn alle diese Kosten sind Werbungskosten der Kapitaleinkünfte.


    Viele Grüße
    Wolfgang

  • Hallo Herr Kasker,
    bei der TELEBÖRSE stimme ih Ihnen natürlich zu. Beim Handelsblatt bin ich mir nicht sicher.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elben

  • Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen... Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, daß das Handelsblatt abgeetzt werden d a r f: Urteil vom 9.12.1998 (IX 606/97) weil es sich n i c h t um eine Tageszeitung handelt (kein Sportteil etc, erscheint nur an Börsentagen)!


    Viele Grüße und nix für ungut!
    Wolfgang

  • Hallo Herr Kasker,
    Sie haben im August zum Handelsblatt das FG-Urteil Niedersachsen vom 9.12.98 angeführt. Es soll auch ein BFH-Urteil vom 19.1.96 geben.
    Ist Ihnen bekannt, ob es Urteile zur Telebörse, BörseOnline oder Wirtschaftswoche gibt?
    Haben Sie schon mal gehört, dass Finanzämter die WK zur Anlage "KAP" nur anteilig anerkennt und den Rest der Anlage SO zuordnet?
    Gruß Robert