Zwei Lohnsteuerbescheinigungen (Brutto-Arbeitslohn-Berechnung) + weitere klei...

  • Hallo!
    Ich habe eine Frage, die laut WISO Sparbuch 2005 etwa 200 EUR wert ist:


    Vor kurzem erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2004 zurück. Zusätzlich händigte er mir zwei Lohnsteuerbescheinigungen aus.


    Auf der ersten Lohnsteuerbescheinigung (01.01.2004 - 30.06.2004) werden als Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) 3960 EUR angeführt (Gehalt in meiner Berufsausbildung).
    Außerdem beträgt mein "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag" lt. der ersten Lohnsteuerbescheinigung 841,50 EUR.


    Auf der zweiten Lohnsteuerbescheinigung (01.07.2004 - 31.12.2004) werden als Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) 10140 EUR angeführt (Gehalt als Angestellter).
    Außerdem beträgt mein "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag" lt. der zweiten Lohnsteuerbescheinigung 2149,80 EUR.
    Weiterhin werden auf der zweiten Bescheinigung 1086,96 EUR einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 4), sowie etwa 60 EUR Solidaritätszuschlag (Zeile 5), etwa 98 EUR Kirchensteuer (Zeile 6) und 900 EUR pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Zeile 18) aufgeführt.


    Nun zu meinen Fragen:


    1. Muss ich die beiden Bruttoarbeitslöhne / Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag der zwei Lohnsteuerbescheinigungen für meine Einkommensteuererklärung addieren, obwohl ich im ersten Halbjahr 2004 gar keine Lohnsteuer zahlen musste?
    Im "WISO Sparbuch 2005" erhalte ich, sobald die Werte addiert werden, etwa 200 EUR weniger als Rückerstattungsbetrag.


    2. eTIN
    Nur auf der ZWEITEN Lohnsteuerbescheinigung ist eine eTIN angegeben. Muss ich diese im "WISO Sparbuch 2005" angeben, obwohl ich (wie oben beschrieben) den Bruttoarbeitslohn aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen addiert habe.


    3. Pauschalbeträge
    Für Ausgaben wie Kontoführungsgebühren, Reingung Arbeitskleidung oder sonstige Arbeitsmittel werden im "WISO Sparbuch 2005" Pauschalbeträge angegeben.
    Können die in die Steuererklärung aufgenommen werden, ohne Quittungen beizufügen?


    Das wären erstmal meine Fragen, über helfende Antworten würde ich mich wirklich freuen!!!


    Mit freundlichen Grüßen


    Assisi95

  • Hallo Assisi,


    wenn Sie eine ESt-Erklärung erstellen, wird immer das gesamte Jahr betrachtet.


    zu 1.
    Ja, die Einkommen gemäß Ihrer ESt-Bescheinigungen werden addiert. Das macht aber das WISO Programm auch selbst, das müssen Sie nicht manuell machen.
    Eintragung in C 1 zunächst die erste ESt-Bescheinigung - ZURÜCK - >NEU< dann Eintragung der zweiten ESt-Bescheinigung (Fehler werden so vermieden)


    zu 2.
    Die eTin muß eingetragen werden.
    Die ESt-Bescheinigungen brauchen Sie deshalb nicht mit zum FA schicken, aber die "alte" LSt-Karte muß zum FA.


    zu 3.
    Die von Ihnen sogenannten Pauschalen sind "Nicht-Beanstandungs-Werte", d.h. die Bearbeiter beim FA können - müssen aber nicht - diese Daten berücksichtigen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht!
    Besser ist es alle Aufwendungen belegen zu können.


    Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich noch mal.

  • Hallo Fruehling!


    Zunächst einmal vielen Dank für die so schnelle
    Antwort!


    Tatsächlich habe ich eine weitere kurze, wohl schnell
    zu beantwortende Frage:


    Sowohl von Bekannten als auch von meinem Chef wurde mir gesagt, ich werde wohl den kompletten Betrag (Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer) von etwa 1250 EUR
    zurückerstattet bekommen, da ich lediglich ein halbes Jahr lang Lohnsteuer bezahlen musste (erstes Halbjahr Ausbildung).
    Gebe ich aber die beiden Lohnsteuerkarten an, so wie von Ihnen in der obigen Antwort erklärt, werden mir vom
    "WISO Sparbuch 2005" lediglich knapp über 900 EUR als
    Rückerstattung angegeben.
    Ist dies korrekt, oder wird beim Finanzamt darauf geachtet, dass ich nur ein halbes Jahr fest angestellt gearbeitet habe und aus diesem Grund mehr zurückerstattet?


    Über Antwort freue ich mich!

  • Hallo Assisi,


    das kann man im Voraus nie sagen (obwohl sich auf diesem Gebiet viele Leute als Wahrsager betätigen - und es am Ende doch nicht zutrifft), ob der komplette Betrag (Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer) von etwa 1250 EUR erstattet wird.
    Das muß immer berechnet werden, und wenn Sie alle Daten exakt ins WISO eingetragen und alle Ihre Aufwendungen (Anregungen finden Sie hier im Forum) erklärt haben - und WISO rechnet nur ca. 900 € Erstattung aus - dann ist es so.


    Eine höhere Erstattung können Sie im Normalfall nur bekommen, wenn Sie höhere Werbungskosten geltend machen können, also viele Belege sammeln.


    Dem FA ist es egal, ob Sie ein halbes Jahr in der Ausbildung waren - es zählt nur, was Sie an Einkünften im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) hatten und welchen Aufwand Sie erklären.