Kirchenkollekte

  • Guten Tag,


    ich spende regelmäßig jeden Sonntag fünf Mark für die Kirchenkollekte. Kann ich diese Summe als Sonderausgabe absetzen?


    Vielen Dank für Ihre Antworten
    Udo Robert

  • Guten Abend, Herr Robert,


    Sie können bis zu 100 DM (in der Regel) ohne Spendenquittung geltend machen. Vielleicht kann man Ihnen vom Pfarrgemeinderat auch eine Bescheinigung ausstellen?


    Grüße
    Berlon

  • Vielen Dank, Frau Berlon!
    Ich könnte natürlich auch 250 Mark auf einmal spenden und dafür eine Quittung bekommen, aber ich will doch Sonntags etwas geben, wenn der Korb rumgeht. Es kommt mir wirklich nicht drauf an, wollte es nur gerne mal wissen.


    Danke nochmals,
    Ihr Udo Robert

  • Grundsätzlich sind dies wie Spenden oder Kirchgeld zu handhabbaren Ausgaben. Damit sind diese Abzugsfähig.
    Nur - jetzt kommt der Haken - das FA kann den Nachweis verlangen, d.h. sie müssen es glaubhaft machen können. Wie bleibt Ihnen überlassen, genau wie der FA-Beamte einen Spielraum bei der Anerkennung hat. Im Zweifel klagen! (Klagekosten sind bei den meisten Lohnsteuerhilfevereins mit im Beitrag enthalten)