Zumutbare Belastung - wird das berücksichtigt?

  • Bei der Eingabe von Krankheitskosten als andere außergewöhnliche Belastung gibt es kein Feld, das die zumutbare Belastung abfragt. Wird die denn überhaupt berücksichtigt? In der hilfe habe ich nichts dazu gefunden.

  • Die zumutbare Belastung berechnet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und der Kinderzahl (§ 33 EStG): zB 7 % der Einkünfte bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 Mark, wenn keine Kinder da sind und eine Veranlagung nach der Grundtabelle erfolgt.


    Da brauchen Sie sich aber nicht drum zu kümmern. Das Programm berechnet den Betrag selbständig. Die Info findet sich im Fachbuch unter "Wissenswertes zum Einkommensteuerrecht", S. 154. Gruß, Bathe!