Rechnung nur mit Bruttobetrag und Umsatzsteuer wirklich unzulässig?

  • Hallo,


    unser Computer wirft die Rechnungen immer so aus, dass der Bruttobetrag ausgegeben wird und dann darunter steht: In diesem Betrag sind 16 % Mwst (xxx,xx DM) enthalten.


    Habe ich das richtig verstanden, dass diese Form jetzt unzulässig ist?


    Gruß

  • Hallo Herr geissler,


    genauso ist es. Es gilt nur noch eine Übergangsregelung bis Ende 2001. Danach ist ein Vorsteuerabzug nicht mehr möglich, wenn der Nettobetrag nicht ausdrücklich ausgewiesen wird.


    Birte Emmrich