Ja es ist möglich. Zwar werden die Beträge entsprechend der Ländergruppeneinteilung gekürzt, aber dennoch ist es vorgesehen. Auch sollte man für im Ausland lebende Kinder nicht vergessen den Kinderfreibetrag und Betreungsfreibetrag zu beantragen. Denn ohne diese gibt es auch keinen Ausbildungsfreibetrag.