PKW-Verkauf in Raten über mehrere Jahre

  • Ich Ende 2003 einen PKW verkauft und die Rückzahlung in 3 Raten in 2003/4/5 vereinbart. Als Freiberufler führe ich eine Einnahmen Überschussrechnung durch.


    Dieser Fall ist im Wiso Steuer Handbuch auf S 285 bzgl der Nettobeträge beschrieben, wobei mir im Besipiel nicht verständlich ist, dass der Wagen, obwohl er schon seit 2 Jahren verkauft ist per Betriebsausgabe weiter abgeschrieben wird. Aber das ist mir relativ egal, da ich den kompletten Restwert des PKWs schon im Jahr des Verkaufs angesetzt habe und das Finanzamt dagegen nichts einzuwenden hatte.


    Bei dem genannten Beispiel auf S 285 ist aber leider nicht beschrieben, was mit der UST passiert, die man beim Verkauf des Fahrzeuges (an Privat) ausgewiesen hat.


    Das Finanzamt war der Meinung, dass ich die UST sofort an selbiges abführen muss, was ich erstmal getan habe, um späteren Zinsnachforderungen aus dem Wege zu gehen.
    Ich hätte aber erwartet, dass ich die UST prozentual aufgeteilt auf die 3 Raten zurückzahlen muss.


    Bsp:


    Verkauf für 34.800€ Brutto (30.000€ Netto + 4.800 MWST)
    Zahlungseingänge in:
    2003 11.600€
    2004 11.600€
    2005 11.600€


    Das Finanzamt wollte die Vorsteuer von 4.800 komplett
    schon in 2003 haben.


    Ich dachte, dass ich die Vorsteuern von je 1.600€
    in den betreffenden Jahren des Zahlungseinganges an das Finanzamt zahlen muss.


    Was ist richtig?

  • Hallo,


    du musst Einkommensteuer und Umsatzsteuer mal voneinander trennen. Bei der Umsatzsteuer kommt es dann darauf an ob du Soll- oder Istversteuerer bist. Bei Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer in dem Voranmeldezeitraum fällig, in dem die Lieferung stattgefunden hat. Bei Istversteuerung (auf Antrag) ist die Umsatzsteuer fällig wenn Zahlung erfolgt ist. Scheinbar bist du Sollversteuerer und musst somit die komplette Umsatzsteuer zum Lieferzeitpunkt abführen.


    mfg


    oliver

  • Vielen Dank Oliver,


    ich glaube, dass ich "IST"-Versteuerer bin, denn ich muss die MWST, die ich in Rechnung stelle, erst dann zahlen, wenn Sie auch auf meinem Konto ist.

  • Wenn du Istversteuerer bist, mußt du die Umsatzsteuer erst in dem Monat/Quartal abführen, in dem die Rate bezahlt wird und zwar in der Höhe der darin enthaltenen Umsatzsteuer! Wie kommt denn das Finanzamt dazu die komplette Umsatzsteuer zu verlangen? Am besten Du fragst mal nach, welcher Versteuerungsart du unterliegst!