Ich Ende 2003 einen PKW verkauft und die Rückzahlung in 3 Raten in 2003/4/5 vereinbart. Als Freiberufler führe ich eine Einnahmen Überschussrechnung durch.
Dieser Fall ist im Wiso Steuer Handbuch auf S 285 bzgl der Nettobeträge beschrieben, wobei mir im Besipiel nicht verständlich ist, dass der Wagen, obwohl er schon seit 2 Jahren verkauft ist per Betriebsausgabe weiter abgeschrieben wird. Aber das ist mir relativ egal, da ich den kompletten Restwert des PKWs schon im Jahr des Verkaufs angesetzt habe und das Finanzamt dagegen nichts einzuwenden hatte.
Bei dem genannten Beispiel auf S 285 ist aber leider nicht beschrieben, was mit der UST passiert, die man beim Verkauf des Fahrzeuges (an Privat) ausgewiesen hat.
Das Finanzamt war der Meinung, dass ich die UST sofort an selbiges abführen muss, was ich erstmal getan habe, um späteren Zinsnachforderungen aus dem Wege zu gehen.
Ich hätte aber erwartet, dass ich die UST prozentual aufgeteilt auf die 3 Raten zurückzahlen muss.
Bsp:
Verkauf für 34.800€ Brutto (30.000€ Netto + 4.800 MWST)
Zahlungseingänge in:
2003 11.600€
2004 11.600€
2005 11.600€
Das Finanzamt wollte die Vorsteuer von 4.800 komplett
schon in 2003 haben.
Ich dachte, dass ich die Vorsteuern von je 1.600€
in den betreffenden Jahren des Zahlungseinganges an das Finanzamt zahlen muss.
Was ist richtig?